Sportplatzordnung für das Training und den Spielbetrieb

  1. Der Kunstrasenplatz ist grundsätzlich Trainings- und Spielfläche.
  2. Nur bei guter Witterung und bei entsprechendem Zustand, kann der Rasenplatz zusätzlich als Trainings- und Spielfläche genutzt werden. Siehe gesonderte Nutzungsordnung Rasenplatz.
  3. Die Torräume auf dem Rasenplatz sind zu schonen. Torwarttraining ist auf den Großtoren untersagt.
  4. Zuschauer dürfen die Spielflächen, insbesondere bei den Jugendspielen (7er-Mannschaften) nicht betreten. Aus Sicherheitsgründen müssen sich die Zuschauer in den Zuschauerbereichen hinter den Barrieren aufhalten.
  5. Nur Trainer, Betreuer und Ersatzspieler dürfen vom Spielfeldrand aus die Mannschaften betreuen. Bei Spielen der 7er- Mannschaften ist jedoch die Mittellinie des jeweiligen Großspielfeldes von dieser Regelung ausgeschlossen.
  6. Die Fußball-Jugendtore sind bei den Jugendfußballspielen ausreichend zu sichern. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem verantwortlichen Übungsleiter. Nach den jeweiligen Spielen bzw. Trainingseinheiten sind die beweglichen Tore von den Großspielfeldern zu entfernen und hinter den Barrieren abzustellen.
  7. Mit den Trainingsgeräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Die Trainer/Übungsleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Trainingsgeräte (Bälle, Markierungskegel, Leibchen, Koordinationsreifen, Seilchen, Trainingshürden, Trainingsstangen etc.) nach der Benutzung auf Vollständigkeit überprüft und in den Aufbewahrungsraum (Ballraum) zurückgebracht werden.
  8. Die Trainer/Übungsleiter werden gebeten, sich vom ordnungsgemäßen Aufenthalt ihrer Mannschaft in der Kabine vor und nach dem Spiel bzw. während der Halbzeitpause zu überzeugen. Das Toben und Lärmen in den Kabinen und Duschen ist untersagt.
  9. Die Trainer/Übungsleiter, Betreuer und Spielführer haben dafür Sorge zu tragen, dass Kabinen, Duschen, Flure und Toiletten nicht verschmutzt werden. Die Verursacher von Beschädigungen und Verunreinigungen von Wänden, Decken, Böden, Türen und Fenster sind schadensersatzpflichtig. Eltern haften für Ihre Kinder!
  10. Die Übungsleiter und Betreuer werden gebeten, darauf zu achten bzw. einzuwirken, dass alle Zum Trainings- bzw. Spielbetrieb gehörenden Personen ihre Abfälle (Dosen, Flaschen, Papiertüten, Essensreste u dgl.) in die dazu vorgesehenen Abfallbehälter werfen.
  11. Das Fußballspielen ist in der Zufahrt/Einfahrt, am Vereinsheim und Kabinentrakt strengsten untersagt.
  12. Alle Einrichtungen der Sportanlage von SV Gelb Weiß Hamborn 1930 e. V. sind pfleglich und schonend zu behandeln.

Der Vorstand

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